Insolvenzverwaltung

Seit dem Jahr 2006 gehört die Insolvenzverwaltung zu einem Kernbereich unserer Tätigkeiten. 

Jedes einzelne Verfahren erhält bei uns einen besonderen Stellenwert. Mit langjähriger Erfahrung, fachkundiger Expertise und persönlicher Einsatzbereitschaft wollen wir eine professionelle und transparente Abwicklung in jedem Verfahren gewährleisten. Wir sehen uns als Dienstleister für die Insolvenzgerichte. 

In den Insolvenzverfahren sind wir mit den typischen rechtlichen und tatsächlichen Problemen aller Verfahrensbeteiligter bestens vertraut. Verfahrensübergreifend ist für uns der Ausgleich der verschiedenen und teils gegenläufigen Interessen der Beteiligten wichtig.

In Verbraucherinsolvenzverfahren können wir aufgrund der regionalen Ausrichtung und persönlichen Kommunikation für die Anliegen der Schuldner unmittelbar zur Verfügung stehen. Für die Gläubiger sind die bestmöglichen Verwertungsergebnisse unser oberstes Prinzip. 

In Regelinsolvenzverfahren und insbesondere bei Unternehmensinsolvenzen mit laufenden Geschäftsbetrieben verfolgen wir stets eine sanierungsorientierte Verfahrensstrategie. Im Rahmen von Betriebsfortführungen im vorläufigen Insolvenzverfahren und ggfs. über die Insolvenzeröffnung hinaus liegt die Priorität vor allem an dem Erhalt der Arbeitsplätze und der Sanierung des Unternehmens im Ganzen. Hierzu werden alle Instrumentarien der Insolvenzordnung wie der übertragenden Sanierung oder des Insolvenzplans in Betracht gezogen. 

Auch vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren in Form des Schutzschirmverfahrens oder der Eigenverwaltung gehören zu unseren Kompetenzen.

Wir sind überzeugt, dass bestmögliche Lösungen in der modernen Insolvenzverwaltung nur im Team gefunden werden können. Darüber hinaus arbeiten wir extern mit spezialisierten Dienstleistern zusammen. 

Die Qualitätsstandards unserer Arbeit werden durch die Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2008, ISO 9001:2015 und GOI dokumentiert.

Dr. Alexander Eckhardt