Verwaltungsrecht
Verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen einem Bürger und einer Behörde sind oftmals durch ein Über-/Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet. Regelmäßig besteht ein strukturelles Ungleichgewicht zu Lasten des Bürgers, da dieser weder über den notwendigen Zugang zu Informationen noch über das rechtliche Instrumentarium verfügt, die Rechtmäßigkeit behördlicher Entscheidungen zu überprüfen.
Dabei zeigt die Praxis, dass auch behördliche Maßnahmen und Bescheide häufig nicht mit dem Recht im Einklang stehen. Die Rechtsdurchsetzung ist dem Bürger ferner dadurch erschwert, dass die erfolgreiche Einlegung von Rechtsbehelfen gegen verwaltungsbehördliche Bescheide von der Einhaltung strenger Fristen abhängig ist.
Umso wichtiger ist die Hinzuziehung zusätzlicher fachlicher Expertise. Durch unsere schnelle und kompetente Beratung helfen wir Ihnen, die Erfolgsaussichten gerichtlicher wie außergerichtlicher Rechtsbehelfe einzuschätzen und Ihre individuellen Rechte gegenüber dem Staat und seinen Untergliederungen zuverlässig und effizient durchzusetzen.
Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere:
- Rechtsschutz gegen die Versagung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids
- Abwehr baurechtlicher Ordnungsverfügungen (Nutzungsuntersagung, Abrissverfügung, Einstellungsverfügung)
- Rechtsschutz gegen die Aufhebung oder Versagung gewerberechtlicher und gaststättenrechtlicher Genehmigungen
- Unterstützung bei der Beantragung und Vergabe öffentlicher Subventionen
- Erwirkung straßenrechtlicher Genehmigungen / Prüfung von Kostenbescheiden für Sondernutzung und Straßenreinigung
- Rechtsschutz gegen polizei- und ordnungsrechtliche Verfügungen
- Beratung in kommunalrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Bürgerbegehren, Interorganstreitigkeiten)
- Abwehr- und Unterlassungsansprüche wegen Verletzung individueller Rechte durch die Öffentliche Hand
Ersatzansprüche wegen hoheitlich verursachter Schäden / Amtshaftungsansprüche