Arbeitsrecht
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dies gilt von der Unterstützung Ihres Unternehmens im Rahmen des Tagesgeschäfts von „A“ wie Aufhebungsvertrag bis „Z“ wie Zeugnis und darüber hinaus zu anspruchsvollen Spezialfragen.
Die Kanzlei vertritt sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Dieser ganzheitliche Ansatz ermöglicht es uns, die Belange aller Parteien zu kennen und im konkreten Fall im Sinne unseres Mandanten zu nutzen.
Großen Wert legen wir auf eine partnerschaftliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Mit unserer langjährigen forensischen Erfahrung und unserer arbeitsrechtlichen Spezialisierung konnten wir bereits bedeutsame Grundsatzverfahren bis hin zum Bundesarbeitsgericht erfolgreich gestalten.
Unsere Leistungen in diesem Bereich um fassen insbesondere:
- Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung und Beendigung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
- Prozessführung (insbesondere Kündigungsschutzverfahren)
- Restrukturierung von Unternehmen
- Betriebsübergang einschließlich Outsourcing;
- Arbeitsrecht bei Unternehmenskauf und Umwandlung, einschließlich Due Diligence
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen, einschließlich Einigungsstellenverfahren
- Mitbestimmung und Betriebsverfassungsrecht
- Insolvenzarbeitsrecht
- Aufhebungsverträge
- Einsatz von Fremdpersonal
- Führungskräfteberatung
- Beratung und Durchführung von Personalabbaumaßnahmen (Betriebsratsanhörung, Konsultationsverfahren, Massenentlassungsanzeige, Anhörung der Schwerbehindertenvertretung, Antragsverfahren vor dem Integrationsamt)
- Elternzeit
- Teilzeit- und Befristungsrecht
- Mutterschutz
- Beratung zu Arbeitnehmerüberlassung